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Einkaufshilfe

Lesegerät

Blinde und Sehbehinderte können unter Umständen einen sogenannten Einkaufsfuchs bei ihrer Krankenkasse beantragen. Das Strichcode-Lesegerät sei grundsätzlich ein Hilfsmittel, das von der Krankenkasse übernommen werden könne, so das Bundessozialgericht (BSG). Allerdings müsse im Einzelfall entschieden werden, ob das Gerät sinnvoll und wirtschaftlich ist (Az. B 3 KR 9/10 R). Es geht um einen Barc...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/194821.einkaufshilfe.html

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