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Arbeitsrecht: Vom Privatrecht verdrängt

Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einen Rechtsstreit treten, soll das auf Augenhöhe geschehen, lautet der Anspruch des deutschen Arbeitsrechts, wie er sich in der Weimarer Republik entwickelt und heute als Standard etabliert hat. Damit grenzt sich das Arbeitsrecht vom Privatrecht ab, in dem ein Vertrag als zwischen zwei gleichberechtigten Partnern geschlossen betrachtet wird. Im Arbeitsrecht wi...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/195021.arbeitsrecht-vom-privatrecht-verdraengt.html

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