Arbeitsrecht: Vom Privatrecht verdrängt

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Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einen Rechtsstreit treten, soll das auf Augenhöhe geschehen, lautet der Anspruch des deutschen Arbeitsrechts, wie er sich in der Weimarer Republik entwickelt und heute als Standard etabliert hat. Damit grenzt sich das Arbeitsrecht vom Privatrecht ab, in dem ein Vertrag als zwischen zwei gleichberechtigten Partnern geschlossen betrachtet wird. Im Arbeitsrecht wird berücksichtigt, dass Arbeitgeber meist am längeren Hebel sitzen.

Die große Mehrheit deutscher Arbeitsrechtsprofessoren widme sich hauptsächlich bürgerlichem Recht, so Politologin Britta Rehder in ihrer aktuellen Untersuchung. Forschung und Lehre würden zunehmend von Juristen betrieben, »die sich den grundlegenden Annahmen des Rechtgebiets nicht unbedingt verpflichtet fühlen«. So leide auch die Ausbildung angehender Arbeitsrechtler. Es drohe eine »gefährliche Entwicklung, in der sich das Privatrecht das Arbeitsrecht zurückholt«.

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