Arbeitsrecht: Vom Privatrecht verdrängt

  • Lesedauer: 1 Min.

Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einen Rechtsstreit treten, soll das auf Augenhöhe geschehen, lautet der Anspruch des deutschen Arbeitsrechts, wie er sich in der Weimarer Republik entwickelt und heute als Standard etabliert hat. Damit grenzt sich das Arbeitsrecht vom Privatrecht ab, in dem ein Vertrag als zwischen zwei gleichberechtigten Partnern geschlossen betrachtet wird. Im Arbeitsrecht wird berücksichtigt, dass Arbeitgeber meist am längeren Hebel sitzen.

Die große Mehrheit deutscher Arbeitsrechtsprofessoren widme sich hauptsächlich bürgerlichem Recht, so Politologin Britta Rehder in ihrer aktuellen Untersuchung. Forschung und Lehre würden zunehmend von Juristen betrieben, »die sich den grundlegenden Annahmen des Rechtgebiets nicht unbedingt verpflichtet fühlen«. So leide auch die Ausbildung angehender Arbeitsrechtler. Es drohe eine »gefährliche Entwicklung, in der sich das Privatrecht das Arbeitsrecht zurückholt«.

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.