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Bundesländer müssen für Nutzung geschützter Texte an Unis rückwirkend zahlen

Urheberrecht

Die Bundesländer müssen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte an Hochschulen Gebühren zahlen – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2008. Das geht aus einem Urteil in erster Instanz des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München mit Spezialzuständigkeit für Urheberrechtsfragen vom 24. März 2011 hervor (Az. 6 WG 12/09). Das Urteil gilt für die gesamte Bundesrepublik. Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft VG Wort gegen die 16 deutschen Bundesländer. Den Streitwert setzte das OLG auf eine Million Euro fest. Es bezeichnete diesen Wert als die unterste Grenze. Mehr als 20 ähnlich gelagerte Verfahren seien derzeit anhängig, und es gehe um wirtschaftliche Interessen im Wert von einigen 100 Millionen Euro. Das OLG setzte mit seinem 55-seitigen Urteil einen Ges...

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