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Verträge

Baurat

Will der Bauherr Mängel beheben lassen, muss er sich an den Verursacher wenden. Nicht immer ist eindeutig, welche Baufirma zuständig ist. Hat der Bauherr nur mit einem Partner einen Vertrag abgeschlossen, dann ist dieser automatisch Ansprechpartner für alle Gewährleistungsfragen. Was aber, wenn der Hauskäufer mehrere Verträge unterzeichnet hat – mit dem Architekten, dem Bauausführenden, dem Bauübe...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/195327.vertraege.html

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