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Anrechnung von Unfallrente auf Hartz IV verfassungsgemäß
Die Anrechnung von Verletztenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Hartz-IV-Bezüge verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss. Die Anrechnung verstoße nicht gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/195501.anrechnung-von-unfallrente-auf-hartz-iv-verfassungsgemaess.html
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