Anrechnung von Unfallrente auf Hartz IV verfassungsgemäß
Die Verletztenrente wird Versicherten gewährt, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Es handelt sich um eine Entschädigung für Verdienstausfall. Dies unterscheide die Verletztenrente beispielsweise von Schmerzensgeld-Zahlungen, so die Richter. Auch das Grundrecht auf Eigentum sei durch die Anrechnung nicht verletzt. Die 3. Kammer des Ersten Senats nahm zwei Verfassungsbeschwerden von Hartz-IV-Empfängern nicht zur Entscheidung an.
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.