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LINKE zum Sündenbock gestempelt

Nach Berichten tritt ein Mitarbeiter der Partei als Anmelder der Revolutionären 1. Mai-Demo zurück

Die Versammlungsfreiheit ist in der Demokratie ein hohes Gut. Soweit friedlich demonstriert und nicht die Grundrechte anderer Demonstranten oder unbeteiligter Personen verletzt werden, steht diese Freiheit grundsätzlich jedem zu. So steht es im Grundgesetz. Dass dabei wie auf der linksradikalen Revolutionären 1. Mai-Demonstration in Berlin gefordert wird, Kapitalismus und Demokratie abzuschaffen, mag man persönlich werten, wie man will. Aber auch diese Meinungsäußerungen sind durch das Grundges...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/195551.linke-zum-suendenbock-gestempelt.html

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