Pauschbetrag für Behinderte
Steuertipp
Geschiedene Paare können bei der Einkommenssteuer den Behindertenpauschbetrag für ihr Kind auf ein Elternteil übertragen lassen. Die ganz oder teilweise Übertragung auf eine Person ist auch dann zulässig, wenn die geschiedenen Eltern im Jahr der Scheidung eine getrennte Veranlagung bei der Steuer vornehmen lassen. Das entschied das Finanzgericht Köln am 15. Januar 2011 (Az. 1 K 2939/10).
In dem verhandelten Fall hatten sich die Eltern eines behinderten Kindes im Jahr 2007 scheiden lassen. Beide Elternteile wurden steuerlich getrennt veranlagt. Sie hatten sich bei...
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