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Eine Provision für übernommene Leiharbeiter?

Urteile auf einen Blick

Laut EU-Richtlinie für Leiharbeit ist eine Provision für übernommene Leiharbeiter unzulässig. Dennoch verlangen Leiharbeitsfirmen oft eine Art Ablösesumme für ihre Leiharbeiter, wenn diese vom ausleihenden Unternehmen in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden.

Nach einem Urteil des Landgerichts Aachen muss der neue Arbeitgeber jedenfalls dann keine Provision zahlen, wenn er den Leiharbeiter nicht während seiner Einsatzzeit angestellt hat. Im konkreten Fall war der Leiharbeiter ein Jahr beim späteren Arbeitgeber X beschäftigt und wurde danach an ein anderes Unternehmen ausgeliehen. Anschließend bewarb er sich beim Arbeitgeber X um eine Festanstellung, di...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/196211.eine-provision-fuer-uebernommene-leiharbeiter.html

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