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Wann beginnt die Verjährung?

Arzthonorar

Ein Arzt ließ sich nach der Behandlung viel Zeit, ehe er eine Rechnung schickte. Stellt sich die Frage: Wann beginnt die Verjährungsfrist für Arzthonorare?

Der Patient war von Juni 2003 bis September 2004 beim Urologen in Behandlung. Der Facharzt beeilte sich nicht gerade, sein Honorar einzutreiben. Eine Rechnung schickte er im Dezember 2006. Sie lautete auf 1500 Euro. Eine zweite Rechnung über 800 Euro kam im Dezember 2007. Der Patient hielt die Forderungen des Mediziners für verjährt und zahlte nicht. Im Dezember 2009 beantragte der Arzt einen g...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/196215.wann-beginnt-die-verjaehrung.html

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