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Auch ein recht schmaler und schlechter Fahrradweg muss benutzt werden

Verkehrsrecht

Radfahren in der Innenstadt kann ein Abenteuer sein – vor allem dann, wenn die Radwege in schlechtem Zustand sind. Auf die Straße ausweichen dürfen die Radler dennoch nicht ohne Weiteres. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Urteil vom 6. April 2011 (Az. 11 B 08.1892). Der Radweg müsse im Ausnahmefall sogar dann benutzt werden, wenn er nicht den Mindestanforderu...

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