Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Vermieter soll keinen erheblichen Nachteil haben

Kündigung wegen Hausabriss

Der § 573 Abs. 3 BGB räumt Vermietern die Möglichkeit ein, ihre wirtschaftliche Situation durch Kündigung von Mietern zu verbessern, »wenn sie durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würden«.

Mit dieser gesetzlichen Bestimmung befasste sich der Bundesgerichtshof am 9. Februar 2011. In dem Fall ging es um den beabsichtigten Abriss eines weitgehend leer stehenden, stark sanierungsbedürftigen alten Wohnblocks, in dem noch ein Mieter wohnte. An der Stelle des alten Wohnblocks wollte der Vermieter öffentlich geförderte Neubauwohnungen errichten. Das sei ein nachvollziehbarer Grund, urteilte...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/196733.vermieter-soll-keinen-erheblichen-nachteil-haben.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.