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»Junger Bewerber« gesucht

Stellenausschreibung

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. August 2010 (Az. 8 AZR 530/09) verstößt eine Stellenausschreibung grundsätzlich gegen das Altersdiskriminierungsverbot, wenn ein »junger Bewerber« gesucht wird.

Der Kläger war zum Zeitpunkt der Bewerbung auf eine Stelle als Volljurist 49 Jahre alt. Eine juristische Fachzeitschrift suchte »eine/einen junge(n) engagierte(n) Volljuristen/Volljuristin«. Der Kläger erhielt eine Absage, ohne zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden zu sein. Eingestellt wurde eine 33-jährige Juristin. Der Kläger nahm die Beklagte wegen unzulässiger Benachteiligung aufgrund ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/196741.junger-bewerber-gesucht.html

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