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Karlsruhe: Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter für verfassungswidrig erklärt. Die geltenden Regelungen verletzen das Grundrecht auf Freiheit, entschied das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/196821.karlsruhe-sicherungsverwahrung-verfassungswidrig.html
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