Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Karlsruhe: Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter für verfassungswidrig erklärt. Die geltenden Regelungen verletzen das Grundrecht auf Freiheit, entschied das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/196821.karlsruhe-sicherungsverwahrung-verfassungswidrig.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.