Karlsruhe: Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

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Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter für verfassungswidrig erklärt. Die geltenden Regelungen verletzen das Grundrecht auf Freiheit, entschied das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe.

Das Gericht ordnete eine Übergangsregelung an. "Hochgefährliche Straftäter dürfen unter engen Voraussetzungen in Sicherungsverwahrung bleiben", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Andere müssten freigelassen werden. Der Gesetzgeber müsse ein neues Gesamtkonzept zur Sicherungsverwahrung schaffen.

Täter, die über die früher geltende Zehn-Jahres-Frist hinaus in Sicherungsverwahrung sind, dürfen nur unter besonders strengen Voraussetzungen eingesperrt bleiben. In diesen Fällen hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Sicherungsverwahrung für menschenrechtswidrig erklärt.

Die Betroffenen dieser Fallgruppe dürfen nur dann weiter in Sicherungsverwahrung gehalten werden, "wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten" aus konkreten Umständen zu erkennen ist und außerdem eine psychische Störung besteht, sagte Voßkuhle.

Die Gerichte müssen diese Voraussetzungen "unverzüglich" prüfen. Andernfalls müssten die Betroffenen bis Ende dieses Jahres freigelassen werden, so Voßkuhle. Das gilt entsprechend für Straftäter, bei denen die Verwahrung erst nachträglich angeordnet wurde.
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