Karlsruhe: Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

  • Lesedauer: 1 Min.
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter für verfassungswidrig erklärt. Die geltenden Regelungen verletzen das Grundrecht auf Freiheit, entschied das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe.

Das Gericht ordnete eine Übergangsregelung an. "Hochgefährliche Straftäter dürfen unter engen Voraussetzungen in Sicherungsverwahrung bleiben", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Andere müssten freigelassen werden. Der Gesetzgeber müsse ein neues Gesamtkonzept zur Sicherungsverwahrung schaffen.

Täter, die über die früher geltende Zehn-Jahres-Frist hinaus in Sicherungsverwahrung sind, dürfen nur unter besonders strengen Voraussetzungen eingesperrt bleiben. In diesen Fällen hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Sicherungsverwahrung für menschenrechtswidrig erklärt.

Die Betroffenen dieser Fallgruppe dürfen nur dann weiter in Sicherungsverwahrung gehalten werden, "wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten" aus konkreten Umständen zu erkennen ist und außerdem eine psychische Störung besteht, sagte Voßkuhle.

Die Gerichte müssen diese Voraussetzungen "unverzüglich" prüfen. Andernfalls müssten die Betroffenen bis Ende dieses Jahres freigelassen werden, so Voßkuhle. Das gilt entsprechend für Straftäter, bei denen die Verwahrung erst nachträglich angeordnet wurde.

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -