Faire Lösung für Riester-Sparer
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf
Berlin (AFP/ND). Riester-Rentensparer können sich mit dem am Mittwoch vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zu Unrecht erworbene Zulagen durch Nachzahlungen doch noch sichern. Nach dem Entwurf soll der Verbraucherschutz in jenen Fällen verbessert werden, in denen Riester-Sparer für bestimmte Jahre versehentlich keinen Eigenbeitrag geleistet hatten, teilten Bundesarbeits- und das Bundesfinanzministerium nach der Entscheidung mit. Der Bundestag muss noch über das Gesetz abstimmen.
Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf das Bekanntwerden massenhaften Fehlverhaltens von Riester-Sparern, von denen der Staat deshalb in 1,5 Millionen Fällen Zulagen zurückforderte. Offenbar aus Unkenntnis über die komplexen Regelungen hatten es zahlreiche Sparer versäumt, den zuständigen Stellen Änderungen ihrer Lebensumstände mitzuteilen, die sich auf Beiträge auswirkten.
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