Streitfrage: Sollte das Rentenrecht in Ost und West angeglichen werden?

Ein Ostdeutscher bekommt in der Regel weniger Rente als ein Westdeutscher. Grund für die unterschiedlichen Rentenzahlungen ist die Tatsache, dass im Osten bei gleicher Tätigkeit deutlich niedrigere Löhne gezahlt werden als im Westen der Republik. Ebenso wirken sich auch Länge und Form der Beschäftigung auf die Rentenansprüche aus. Doch die in den 90er Jahren eingeführte Höherwertung der ostdeutschen Renten wird inzwischen von manchem als ungerecht empfunden. Zwar wurden die Tarifabschlüsse in den vergangenen Jahren zwischen Ost und West angeglichen. Doch etwa die Hälfte der Arbeitnehmer in Ostdeutschland ist nicht an Tarife gebunden.

Hinter Bäumen – das Haus Frisch auf dem Sofa von Roland Links Fotos: Mirko Schwanitz, Uwe Stolzmann
Hinter Bäumen – das Haus Frisch auf dem Sofa von Roland Links Fotos: Mirko Schwanitz, Uwe Stolzmann
Gleiches Recht für Alle Von Wolfgang Strengmann-Kuhn

Über 20 Jahre nach der deutschen Einheit gibt es immer noch ein unterschiedliches Rentenrecht in Ost- und Westdeutschland. Gleichzeitig rollt eine neue Altersarmutswelle auf Deutschland zu, die insbesondere den Osten Deutschlands bedroht. Beides ist zu berücksichtigen, wenn die Rente mit dem Ziel reformiert werden soll, ein einheitliches Rentenrecht zu erreichen.

Die Berechnung der Rente in Ostdeutschland mit Ost-Entgeltpunkten, die im Laufe des Lebens erworben werden, und einem Ost-Rentenwert, mit dem die Entgeltpunkte im Alter bewertet werden, wird zu Recht von vielen Menschen in Ostdeutschland als diskriminierend empfunden. Wir wollen dieses Zweiklassen-Rentenrecht deshalb so schnell wie möglich abschaffen. Was die Menschen vor allem aufregt ist, dass der Ost-Rentenwert noch immer mehr als zehn Prozent unter dem im Westen liegt. Derzeit sind ...


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