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Gebührenklausel für die Abwicklung ist unwirksam

Nachlasskonto

Wer als Erbe ein Nachlasskonto abzuwickeln hat, darf dafür nur unter engen Voraussetzungen zur Kasse gebeten werden. So entschied das Landgericht Potsdam im Rechtsstreit gegen die Mittelbrandenburgische Sparkasse wegweisend für alle Banken.

Das Landgericht Potsdam bekräftigte mit seinem Urteil vom 24. Februar 2011 (Az. 2 O 350/10) die Auffassung der Verbraucherzentrale Brandenburg, dass die Mittelbrandenburgische Sparkasse Erben nicht mit einer unzulässigen Vertragsklausel Kosten für die Nachlassabwicklung aufbürden darf. Verbraucherschützer Erk Schaarschmidt begrüßt die rechtskräftige Entscheidung: »Das Urteil ist wegweisend auch...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/197267.gebuehrenklausel-fuer-die-abwicklung-ist-unwirksam.html

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