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Kollegengewalt und Trauma nach Loveparade-Unglück

Kündigungen

Sind psychisch kranke Arbeitnehmer gegen Kollegen gewalttätig, kann dies ihre fristlose Entlassung begründen. Denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, die anderen Beschäftigten vor Übergriffen zu schützen. In diesem Sinne urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem am 5. April 2011 veröffentlichten Urteil (Az. 10 Sa 296/10). Die krankheitsbedingten Ursachen für die Aggression spielten bei der Kündigung keine Rolle.

Damit scheiterte der Kläger, ein angestellter Monteur, mit seiner Kündigungsschutzklage. Hintergrund des Streits war ein Vorfall während einer Nachtschicht. Bei einer lapidaren Frotzelei hatte der Kläger seinem Kollegen völlig unerwartet ins Gesicht geschlagen. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos. Der Kläger bat jedoch um Nachsicht. Sein aggressives Verhalten sei i...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/197285.kollegengewalt-und-trauma-nach-loveparade-unglueck.html

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