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Alkoholtour im Krankenfahrstuhl strafbar

Heil- und Hilfsmittel

Wer zu viel Alkohol getrunken hat, sollte sich auch mit einem motorisierten Krankenfahrstuhl nicht mehr auf die Straße begeben – auch nicht auf einen Rad- oder Fußweg.

Ab 1,1 Promille wäre dies als »Trunkenheit im Straßenverkehr« strafbar, selbst wenn man auf einem Rad- oder Fußgängerweg erwischt wird. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az. 2 St OLG Ss 230/10) weist die Württembergische Versicherung AG hin. Im entschiedenen Fall vor dem OLG Nürnberg wurde ein Mann, der in seinem Krankenfahrstuhl mit 1,25 Promille auf einem Ra...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/197841.alkoholtour-im-krankenfahrstuhl-strafbar.html

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