Pflicht zur Amtsannahme

Saarland: OVG-Entscheid über ehrenamtliche Richter

  • Lesedauer: 1 Min.

Saarlouis (dpa/ND). Die Wahl zum ehrenamtlichen Richter kann grundsätzlich nicht abgelehnt werden. Das entschied das Saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis in einem am Dienstag bekannt gewordenen Beschluss.

Nach dem Richterspruch gilt das auch, wenn der Betroffene nie gefragt wurde, ob er überhaupt für dieses Amt kandidieren möchte und daher auch nie seine Zustimmung erteilt hat (Az.: 1 F 6/11). Das Gericht wies den Antrag einer ehrenamtlichen Verwaltungsrichterin ab, sie von ihrem Amt zu entbinden. Sie hatte geltend gemacht, nie gefragt worden zu sein und außerdem sei sie beruflich verhindert. Das OVG wertete dies als unerheblich.

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