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Empfänger informieren

Paketdienste dürfen Postsendungen nicht einfach an Nachbarn oder Hausbewohner aushändigen, ohne den eigentlichen Empfänger darüber zu benachrichtigen. Solche AGB-Klauseln sind eine unangemessene Benachteiligung für den Paketempfänger und ungültig, so das Oberlandesgericht Köln am 2. März 2011 (Az. 6 U 165/10 OLG). Damit hob das OLG eine Entscheidung des LG Köln vom 18. August 2010 auf. Ein Pake...

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