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Unwirksam: 2-Prozent-Klausel für Bankbearbeitungsgebühr

Der 17. Zivilsenat – Bankensenat – des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschied in einem Urteil vom 3. Mai 2011 (Az. 17 U 192/10), dass die beklagte Bank es zu unterlassen hat, für Bankgeschäfte mit privaten Kunden in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis und/oder im Preisaushang eine Klausel zu verwenden, wonach für Anschaffungsdarlehen eine Bearbeitungsgebühr aus dem Darlehensbetrag in Höhe von zwei Prozent, mindestens jedoch in Höhe von 50 Euro geschuldet wird. Das OLG ließ allerdings Revision zu.

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. hatte beim Landgericht Karlsruhe von der beklagten Bank die Unterlassung der Verwendung der genannten Klausel verlangt. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte die Bank zur Unterlassung der Verwendung dieser Klausel. Doch die Berufung der Bank zum Oberlandesgericht Karlsruhe blieb ohne Erfolg. Der 17. Zivilsenat ließ Revision zu, da der Bundesgerichtshof zu...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/198879.unwirksam-prozent-klausel-fuer-bankbearbeitungsgebuehr.html

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