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»Zur vollsten Zufriedenheit«

Was der Beurteilte über das Arbeitszeugnis wissen sollte

Vor einer Woche haben wir im ND-Ratgeber Tipps zur Bewerbung für einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz gegeben. Heute geht es um das Arbeitszeugnis. Worauf die Beurteilten unbedingt achten sollten, erläutert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Auf den ersten Blick positiv »Sandra G. war immer mit Interesse bei der Sache.« Dieser Satz klingt auf den ersten Blick positiv – aber das stimmt nicht! Die Formulierung verrät jedem Personalchef, dass sich die Angestellte im Berufsalltag zwar bemühte, aber nicht mal über grundlegende Fachkenntnisse verfügt. Mit einer solchen Beurteilung sind Absagen programmiert. Deshalb ist es für jeden Arbeit...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/198893.zur-vollsten-zufriedenheit.html

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