Rechtsfrage

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Altersgrenze für Verbeamtung bestätigt

Eine Altersgrenze von 45 Jahren bei der Verbeamtung von Lehrern ist nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz keine Altersdiskriminierung. Die in Rheinland-Pfalz geltende Altersgrenze sei mit Blick auf die Bezüge nach der Pensionierung gerechtfertigt, teilte das Koblenzer Gericht mit. Da das Land für die spätere Versorgung aufkomme, müsse es eine Mindestarbeitszeit der Beamten geben.

In mehreren Verfahren hatten angestellte Lehrer dagegen geklagt, dass ihre Verbeamtung unter Hinweis auf ihr Alter abgelehnt worden war. Das Oberverwaltungsgericht wies die Klagen im Berufungsverfahren ab. Die Altersgrenze lasse einen hinreichend großen Spielraum für alternative Lebensplanung. Falls sie wegen Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen oder anderen Härtefällen überschritten werde, erlaube das geltende Recht zudem Ausnahmen, so die Begründung. epd

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