Rechtsfrage
Altersgrenze für Verbeamtung bestätigt
Eine Altersgrenze von 45 Jahren bei der Verbeamtung von Lehrern ist nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz keine Altersdiskriminierung. Die in Rheinland-Pfalz geltende Altersgrenze sei mit Blick auf die Bezüge nach der Pensionierung gerechtfertigt, teilte das Koblenzer Gericht mit. Da das Land für die spätere Versorgung aufkomme, müsse es eine Mindestarbeitszeit der Beamten geben.
In mehreren Verfahren hatten angestellte Lehrer dagegen geklagt, dass ihre Verbeamtung unter Hinweis auf ihr Alter abgelehnt worden war. Das Oberverwaltungsgericht wies die Klagen im Berufungsverfahren ab. Die Altersgrenze lasse einen hinreichend großen Spielraum für alternative Lebensplanung. Falls sie wegen Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen oder anderen Härtefällen überschritten werde, erlaube das geltende Recht zudem Ausnahmen, so die Begründung. epd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.