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Bauernfängerei: Flexstrom verweigert Aktionsbonus-Zahlung
Verbraucherschutz
Verbraucher suchen einen neuen Stromanbieter zumeist nach dem zu zahlenden Jahrespreis aus. Durch das Versprechen eines Aktionsbonus, stellte sich der bei Flexstrom zu zahlende Jahrespreis als vorteilhaft dar. Der Bonus sollte nach 12 Monaten mit der ersten Jahresrechnung verrechnet werden. So weit – so gut. Allerdings fragten inzwischen etliche verärgerte Verbraucher bei der Verbraucherzentra...
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