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Reiseveranstalter muss E-Mail-Postfach nicht durchsuchen lassen

Reiserecht

In einen Rechtsstreit verwickelte Urlauber dürfen nicht verlangen, dass das E-Mail-Postfach ihres Reiseveranstalters untersucht wird. Das gilt auch, wenn strittig ist, wann genau eine Beschwerde-E-Mail eingegangen sein soll. So entschied das Landgericht Duisburg (Az. 12 S 67/10).

Der Kläger hatte behauptet, er habe eine E-Mail an den Veranstalter geschickt und sich darin über ein schmutziges Bad im Hotel beklagt. Eine Woche darauf habe er sich an die Reiseleitung gewandt. Einen Beweis dafür konnte er aber nicht vorlegen. Den Blick ins E-Mail-Postfach lehnte das Gericht ab. Die Frau des Klägers erklärte vor Gericht sogar, ihr Mann habe zunächst nur die Reiseleitung infor...

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