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Räumung abgewehrt

Sozialhilfeempfänger

Einer Sozialhilfeempfängerin, deren Miete das Sozialamt bezahlen muss, wurde wegen größeren Mietrückstands gekündigt. Weil sich die Mieterin weigerte, auszuziehen, klagte der Vermieter auf Räumung.

Vor dem Amtsgericht einigten sich die Parteien dann auf einen Vergleich. Innerhalb von zwei Monaten sollte die Mieterin den Zahlungsrückstand ausgleichen. Wenn das nicht geschehe, sei die Wohnung während der nächsten sechs Monate zu räumen. Erst kurz vor Ablauf der Frist sagte das Sozialamt schriftlich zu, die Rückstände zu begleichen. Die Überweisung wurde dem Konto des Vermieters jedoch erst...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/199327.raeumung-abgewehrt.html

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