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Ex-Lebenspartnerin erhält kein Umgangsrecht mit »gemeinsamem« Sohn
Familienrecht
2005 begründeten Frau A und Frau B eine Lebenspartnerschaft. Frau B hatte aus einer Ehe drei erwachsene Kinder. Die Frauen wollten ein »gemeinsames« Kind. Mit Hilfe der Samenspende eines befreundeten Mannes brachte Frau A 2006 einen Jungen Y zur Welt. 2009 ging die Beziehung der Frauen in die Brüche. Man trennte sich nach heftigen, teils handgreiflichen Auseinandersetzungen. Beim Familiengerich...
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