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Historisch

Steuern

Die Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn ein historisches Gebäude nur für die Dauer von 35 Jahren angemietet wurde. So hat es das Finanzgericht Hamburg (Az. 6 K 150/07)laut LBS entschieden. Bei einem eigenen Gebäude sei es erforderlich, dass der Steuerpflichtige »zivilrechtlicher oder doch wirtschaftlicher Eigentümer« se...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/200297.historisch.html

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