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Für sittenwidrige Lohnzahlungen des DRK gab es lediglich eine teilweise Entschädigung

Urteile im Überblick

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Forst (Spree-Neiße) muss nach einem Gerichtsurteil Lohn an zwei Fahrer im Behindertenfahrdienst nachzahlen. Das sehen nach Angaben des Arbeitsgerichts Cottbus Vergleiche in zwei Verfahren um sittenwidrige Löhne vor, die am 26. Mai 2011 beendet wurden (Az. 2 Ca 136/11 und Az. 2 Ca 137/11). Die Forster DRK-Fahrer hatten von 2003 bis Ende 2010 einen Stundenlohn von 2,...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/200307.fuer-sittenwidrige-lohnzahlungen-des-drk-gab-es-lediglich-eine-teilweise-entschaedigung.html

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