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Der Chef darf Deutschkurs verlangen

Erfurt (AFP/ND). Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten zu einem Deutschkurs auffordern, wenn die Arbeit dies erfordert. Darin liegt keine unzulässige Diskriminierung oder sonst ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwochnachmittag in Erfurt entschied. Die Klägerin war Reinigungskraft in einem Schwimmbad in Schleswig-Holstein. Teilweis...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/200539.der-chef-darf-deutschkurs-verlangen.html

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