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Wert von 300 Euro kein Bagatellfall

Kündigung

Vergreifen sich Arbeitnehmer an Firmeneigentum im Wert von 250 bis 300 Euro, stellt dies kein Bagatelldiebstahl mehr dar. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist dann auch ohne Abmahnung erlaubt – und zwar fristlos. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil, das bereits am 25. März 2011 gefällt worden war. Ein Diebstahl von Firmeneigen...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/200847.wert-von-euro-kein-bagatellfall.html

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