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Alten-WG ist kein Altenheim
Urteil
Eine Alten-Wohngemeinschaft muss sich deutlich von einem Altenheim unterschieden, sonst müssen auch bei einer Wohngemeinschaft – auch WG genannt – Heimmaßstäbe angesetzt werden. So eine aktuelle Entscheidung der Gerichte.
Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht in Kassel in einem kürzlich veröffentlichten Urteil getroffen. Eine Gerichtssprecherin betonte dabei, es werde natürlich weiter Senioren-WGs geben, »aber sie müssen in der Lage sein, ihre Versorgung selbst zu organisieren«. Im vorliegenden Fall konnten Senioren in einem Haus im Werra-Meißner-Kreis Räume mieten. Der Vermieter wies die Bewohner auf ei...
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