Streitfrage: Dürfen Ärzte Hilfe zur Selbsttötung leisten?
Auf dem 114. Deutsche Ärztetag vor etwa vier Wochen in Kiel war die Sterbehilfe zentrales Thema. In einer Abstimmung votierten 166 Delegierte für ein Verbot, 56 waren dagegen. Geregelt wird das Verbot der Sterbehilfe in der ärztlichen Berufsordnung. Darin heisst es jetzt: Ärzte »dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten«. Nach der vorigen Ordnung durften sie das Leben des Sterbenden nur »nicht aktiv verkürzen«. Der Ärztetag hat also eine Verschärfung beschlossen.
Wie ist das zu bewerten? Sollten Ärzte totkranken Menschen, die sterben wollen, dabei helfen?
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