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Keine Abfindung für Rentner

Bundesgericht

Arbeitnehmern mit einer befristeten Erwerbsminderungsrente darf eine Abfindung verweigert werden. Sie würden dadurch nicht unmittelbar benachteiligt, so das Bundesarbeitsgericht. (Az. 1 AZR 34/10). Die Richter wiesen damit die Klage eines Mannes ab, der nach einem Arbeitsunfall mehrere Jahre eine Erwerbsminderungsrente bezog und nach seiner Kündigung auf eine Sozialplanabfindung gepocht hatte. Der...

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