Keine Abfindung für Rentner

Bundesgericht

  • Lesedauer: 1 Min.

Arbeitnehmern mit einer befristeten Erwerbsminderungsrente darf eine Abfindung verweigert werden. Sie würden dadurch nicht unmittelbar benachteiligt, so das Bundesarbeitsgericht. (Az. 1 AZR 34/10). Die Richter wiesen damit die Klage eines Mannes ab, der nach einem Arbeitsunfall mehrere Jahre eine Erwerbsminderungsrente bezog und nach seiner Kündigung auf eine Sozialplanabfindung gepocht hatte. Der Arbeitnehmer befinde sich nach Ansicht der obersten Arbeitsrichter nicht in einer vergleichbaren Lage mit den vom Sozialplan begünstigten Mitarbeitern. Mit Sozialplanleistungen werden wirtschaftliche Nachteile ausgeglichen, die Beschäftigte durch den Arbeitsplatzverlust haben.

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.