Kaufkraft der Rentner schrumpft

Inflation stieg stärker als Altersbezüge / LINKE fordert neue Rentenformel

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Angesichts neuer Berichte über die schwindende Kaufkraft von Rentnern warnte Linksparteichef Klaus Ernst am Dienstag vor einer dramatischen Zunahme von Altersarmut.
Berlin (ND/AFP). Eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag brachte es an den Tag: Die Inflation in Deutschland frisst die ohnehin geringen Rentensteigerungen der letzten Jahre auf. Laut Bundesarbeitsministerium stiegen die Preise von 2001 bis 2010 pro Jahr um durchschnittlich 1,36 Prozent. Im gleichen Zeitraum wurden die Renten jedoch nur um durchschnittlich 0,82 Prozent pro Jahr erhöht. Unter Berücksichtigung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Rentner zahlen müssen, betrug der Anstieg nur 0,56 Prozent.

Das Ministerium verwies in einer Antwort auf eine Frage der LINKEN zugleich darauf, dass sich die Renten an der Lohn- und nicht der Preisentwicklung orientieren. »Auch die Löhne der Beschäftigten genießen keinen Schutz vor Inflation«, schrieb das Ministerium.

LINKEN-Chef Klaus Ernst warnte in der »Süddeutschen Zeitung« vom Dienstag:: »Auf Deutschland rollt eine Welle der Altersarmut zu.« Sollten die Renten weiter in dem Tempo sinken, »dann liegt die Durchschnittsrente in zehn Jahren unter der Grundsicherung«, so Ernst. Er plädierte für eine neue Rentenformel, die die Ruheständler vor Inflationsverlusten schützt. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, sagte der Zeitung: »Die Rentner werden immer stärker von der positiven wirtschaftlichen Entwicklung abgehängt.«

Kritik kam am Dienstag auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund. So erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach in Berlin, es sei »ein gesellschaftlicher Skandal«, dass immer mehr Menschen im Alter nicht mehr von ihrer Rente leben könnten. »Wir brauchen endlich eine bessere soziale Absicherung für die Beschäftigten im Niedriglohnsektor und für prekär Beschäftigte«, forderte das DGB-Vorstandsmitglied. »Existenzsichernde Mindestlöhne gehören endlich ins Gesetzblatt.«

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