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BGH: Mietnebenkosten müssen angemessen sein
Beweislast für Verstoß liegt jedoch beim Mieter
Karlsruhe (AFP/ND). Im Streit um die Höhe von Mietnebenkosten hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Vermieterrechte gestärkt. Gehen Mieter davon aus, dass Nebenkosten wegen unwirtschaftlichen Verhaltens des Vermieters zu hoch sind, müssen dies die Mieter nachweisen, wie der BGH in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied.Das Gericht betonte allerdings auch, dass Vermieter verpflichtet sind, be...
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