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Gericht verbietet pauschale Werbung mit Flugreisen

Reiserecht

Ein Preisausschreiben zu Werbezwecken darf nicht pauschal mit einer Flugreise als Hauptgewinn werben, so entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem Urteil vom 10. Dezember 2010 (Az. 9 U 353/10). Demnach muss der Veranstalter zumindest Angaben dazu machen, wann und wo der Flug startet und ob die Reise am Urlaubsort auch die Übernachtungs- und Verpflegungskosten umfasst. Das Gericht wertete...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/201915.gericht-verbietet-pauschale-werbung-mit-flugreisen.html

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