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Keine Tricks bei einer Überschuldung

Privatinsolvenz

Melden überschuldete Verbraucher eine Privatinsolvenz an, können sie bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben über ihre finanziellen Verhältnisse später keine Erlasse der restlichen Schulden erwarten. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 3. Juni 2011 veröffentlichten Beschluss (Az. IX ZB 221/09) klar. Danach darf erst nach drei Jahren erneut eine Restschuldbefreiung beantragt werden, urteilte das Gericht.

Die gesetzlichen Regelungen zur Privatinsolvenz sehen zunächst eine »Wohlverhaltensphase« von sechs Jahren vor. In dieser Zeit müssen sich die Verbraucher bemühen, ihre Schulden so gut wie möglich wieder zurückzuzahlen. Ist dies der Fall, können die verbliebenen Schulden nach Ablauf der sechs Jahre auf Antrag erlassen werden. In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte ein überschuldeter Verbrauche...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/201917.keine-tricks-bei-einer-ueberschuldung.html

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