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Ist eine Erwerbstätigkeit während des Urlaubs grundsätzlich verboten?

Leserfragen zum Bundesurlaubsgesetz

Meine Arbeit besteht überwiegend aus Schreibtischarbeit. Nun möchte ich während meines Urlaubs in der Landwirtschaft etwas körperliche Arbeit leisten, als Ausgleich sozusagen. Geht das, oder ist jegliche Erwerbstätigkeit im Urlaub verboten?Georg H., Wittenberge Der § 8 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt deutlich: »Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/201935.ist-eine-erwerbstaetigkeit-waehrend-des-urlaubs-grundsaetzlich-verboten.html

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