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Einbeziehung von Mahngebühren bisher ohne gesetzliche Grundlage

Hartz IV

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg hat bei Hartz-IV-Empfängern jahrelang rechtswidrig Mahngebühren erhoben. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hervor.

Der Hintergrund: Die Arbeitslosengeld-II-Empfänger müssen zuviel erhaltene Leistungen zurückzahlen. Bislang beauftragen 95 Prozent aller Jobcenter die BA damit, die offenen Forderungen für sie einzutreiben. Kommen die Hartz-IV-Bezieher dem nicht oder nur verspätet nach, wurden bislang bei einer Mahnung Gebühren fällig. Dafür gab es aber bis April 2011 gar keine gesetzliche Grundlage, stellte da...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/201939.einbeziehung-von-mahngebuehren-bisher-ohne-gesetzliche-grundlage.html

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