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Einbeziehung von Mahngebühren bisher ohne gesetzliche Grundlage
Hartz IV
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg hat bei Hartz-IV-Empfängern jahrelang rechtswidrig Mahngebühren erhoben. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hervor.
Der Hintergrund: Die Arbeitslosengeld-II-Empfänger müssen zuviel erhaltene Leistungen zurückzahlen. Bislang beauftragen 95 Prozent aller Jobcenter die BA damit, die offenen Forderungen für sie einzutreiben. Kommen die Hartz-IV-Bezieher dem nicht oder nur verspätet nach, wurden bislang bei einer Mahnung Gebühren fällig. Dafür gab es aber bis April 2011 gar keine gesetzliche Grundlage, stellte da...
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