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Nach dem Unfall auf dem Schulweg direkt zum Durchgangsarzt

Gesetzliche Krankenversicherung

Auch privat krankenversicherte Kinder müssen bei einem Schulwegunfall zum Durchgangsarzt (kurz: D-Arzt). Dieser Fall liegt vor, wenn das Kind über den Unfalltag hinaus schulunfähig ist, Heil- und Hilfsmittel erforderlich werden oder die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche andauern wird.

Darauf weist die Unfallkasse Berlin (UKB) hin, bei der alle Schüler der Hauptstadt unfallversichert sind. »Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung knüpft an den Besuch einer Bildungseinrichtung an«, so Steffen Glaubitz, Leiter der Abteilung Rehabilitation und Leistungen. Der Arzt rechnet die Kosten der Heilbehandlung unmittelbar mit der Unfallkasse ab. Ob der Schüler gesetzlich oder privat ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/202435.nach-dem-unfall-auf-dem-schulweg-direkt-zum-durchgangsarzt.html

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