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Eine Erbengemeinschaft ist möglichst zu vermeiden

Erbstreitigkeiten

Jahr für Jahr werden in Deutschland rund 200 Milliarden Euro vererbt. Häufig sind dabei an der Erbschaft mehrere Personen beteiligt, da der Verstorbene seinen Nachlass gar nicht oder nur ungenügend geregelt hat. Dadurch, so der Fachanwalt für Erbrecht, Michael Henn von der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. (DANSEF), entstehen häufig die allseit...

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