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Auch gesetzlich Versicherte dürfen unabhängige Zweitmeinung einholen

Zahnersatz

In der Zahnersatzversorgung existiert bei einem vorgegebenen Zahnbefund eine Vielzahl unterschiedlicher Versorgungsmöglichkeiten, die sich im optischen Erscheinungsbild, dem Tragekomfort, dem Behandlungsaufwand und den Kosten zum Teil deutlich unterscheiden. Letztlich ist jedoch gleichgültig, ob es sich um eine hochwertige Keramikbrücke, Goldkronen oder herausnehmbaren Zahnersatz handelt. Grundsätzlich erhält der Patient von seiner Krankenkasse nur einen Festzuschuss, der eine Regelversorgung garantieren soll.

Für jeden Befund haben sich Zahnärzte und Krankenkassen auf eine kostengünstige Standardbehandlung geeinigt. Will der Patient mehr als die Standardvariante, wird er auch stärker zur Kasse gebeten. Somit führen unterschiedliche Versorgungsarten auch zu unterschiedlich hohen Kosten für den Betroffenen. Diese Kosten sollen sich – so gegenwärtig die Aussagen einzelner gesetzlicher Krankenkassen un...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/202967.auch-gesetzlich-versicherte-duerfen-unabhaengige-zweitmeinung-einholen.html

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