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Restituiertes Haus soll verkauft werden

DDR-Erbe

Die Probleme um die Rückübertragung von sogenannten Westgrundstücken und -häusern, die zu DDR-Zeiten unter staatlicher Verwaltung standen, sind längst nicht alle ausgestanden – und dies trotz des Schuldrechtsanpassungsgesetzes, das einen längeren Zeitraum für die Einigung zwischen Eigentümern und Nutzern bestimmte.

Das Einfamilienhaus, das eine Frau 1953 gemietet hatte und das unter staatlicher Verwaltung stand, ging nach der Wende durch Rückübertragung in den Besitz der Alteigentümer über. Die Erbengemeinschaft übernahm den Mietvertrag der Frau, kündigte ihr aber im Jahr 2007. Sie wollte das sanierungsbedürftige und Verlust bringende Haus verkaufen. Das aber ließe sich nur unvermietet ermöglichen. Amtsgeric...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/202979.restituiertes-haus-soll-verkauft-werden.html

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