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»Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht«

Das Landesarbeitsgericht Hamm befasste sich mit einem in der Tat nicht alltäglichen Kündigungsrechtsstreit. Auslöser war nämlich ein (in den Augen der Arbeitgeberin umstrittener) Roman, den ein Mitarbeiter des Unternehmens geschrieben hatte. Daraufhin sollte der Arbeitnehmer und Romanautor gekündigt werden.

In dem vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm am 15. Juli 2011 verhandelten Kündigungsrechtsstreit ging es darum, dass ein Mitarbeiter eines Unternehmens einen Roman geschrieben hat, der nach Meinung des Arbeitgebers deutliche Parallelen zum Unternehmen und dort tätigen Personen aufweist sowie, dass der Roman beleidigende, ausländerfeindliche und sexistische Äußerungen über Kollegen und Vorgesetz...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/203513.wer-die-hoelle-fuerchtet-kennt-das-buero-nicht.html

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