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Mieter ist Sportschütze

Urteil

Dem Vermieter war es suspekt: Einer seiner Mieter ist Sportschütze, weshalb er Waffen und dazugehörige Munition in seiner Wohnung lagert.

Das sei ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache, meinte der Vermieter und klagte auf Unterlassung gegen den Mieter. Doch beim Amtsrichter hatte er keinen Erfolg. Der strittige Punkt, so das Gericht, sei vertraglich nicht geregelt, also müsse man den Mietvertrag ergänzend auslegen. Wer Räume miete, wolle darin auch seine Hobbys ausüben. Soweit niemand beeinträchtigt oder gefährdet werde, gehe d...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/203519.mieter-ist-sportschuetze.html

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